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   BGH, 08.10.1999 - 4 StR 308/99   

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https://dejure.org/1999,6432
BGH, 08.10.1999 - 4 StR 308/99 (https://dejure.org/1999,6432)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1999 - 4 StR 308/99 (https://dejure.org/1999,6432)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1999 - 4 StR 308/99 (https://dejure.org/1999,6432)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 63 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten; Schuldunfähigkeit

  • Wolters Kluwer

    Psychiatrisches Krankenhaus - Schuldunfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit - Persönlichkeitsveränderung - Fehlende Unrechtseinsicht

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 63; ; StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 67 b; ; BGB § 1896 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63, § 67 b
    Unterbringung nach § 63 StGB und Aussetzung zur Bewährung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 08.10.1999 - 4 StR 308/99
    Weiterhin muß die Gesamtwürdigung von Tat und Täter ergeben, daß aufgrund des zur Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderten Schuldfähigkeit führenden Zustandes eine über die bloße Möglichkeit hinausgehende Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht (std. Rspr., vgl. nur BGHSt 34, 22, 26/27).
  • BGH, 09.09.1986 - 4 StR 470/86

    Schuldunfähigkeit aufgrund paranoider Wahnvorstellungen - Erfordernis der

    Auszug aus BGH, 08.10.1999 - 4 StR 308/99
    Unklar bleibt danach auch, ob das Landgericht von einer fehlenden Unrechtseinsichtigkeit oder Steuerungsfähigkeit ausgeht (vgl. hierzu BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1 und 3; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 20 Rdn. 5).
  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 120/89

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 08.10.1999 - 4 StR 308/99
    In Anbetracht der eher im unteren bis mittleren Bereich der Kriminalität liegenden Anlaßtaten hätte es hierzu jedoch besonders sorgfältiger Darlegung bedurft (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8; BGH NStZ 1986, 237; BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 1999 - 4 StR 269199 und vom 21. September 1999 - 4 StR 408/99), zumal die beiden Körperverletzungsdelikte (Tatzeiten: 10. März 1995 und 28. Juni 1997) bereits längere Zeit zurückliegen und der von der Strafkammer angeführte weitere Vorfall vom 29. Mai 1998 wiederum nur geringer zu gewichtende Straftaten der Beleidigung und der Sachbeschädigung betrifft.
  • BGH, 23.01.1986 - 4 StR 620/85

    Schuldunfähigkeit auf Grund einer Schizophrenie und chronischem Alkoholismus -

    Auszug aus BGH, 08.10.1999 - 4 StR 308/99
    In Anbetracht der eher im unteren bis mittleren Bereich der Kriminalität liegenden Anlaßtaten hätte es hierzu jedoch besonders sorgfältiger Darlegung bedurft (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8; BGH NStZ 1986, 237; BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 1999 - 4 StR 269199 und vom 21. September 1999 - 4 StR 408/99), zumal die beiden Körperverletzungsdelikte (Tatzeiten: 10. März 1995 und 28. Juni 1997) bereits längere Zeit zurückliegen und der von der Strafkammer angeführte weitere Vorfall vom 29. Mai 1998 wiederum nur geringer zu gewichtende Straftaten der Beleidigung und der Sachbeschädigung betrifft.
  • BGH, 19.02.1998 - 5 StR 17/98
    Auszug aus BGH, 08.10.1999 - 4 StR 308/99
    Sie wird, sollte sie die Voraussetzungen des § 63 StGB wiederum bejahen, auch erneut Gelegenheit zu der Prüfung haben, ob - insbesondere im Hinblick auf das bestehende umfassend ausgestaltete (vgl. UA 4) Betreuungsverhältnis (§§ 1896 ff BGB) - eine Aussetzung der Unterbringungsvollstreckung (§ 67 b StGB) in Betracht kommt (vgl. BGH NStZ 1992, 538; BGH, Beschluß vom 19. Februar 1998 - 5 StR 17/98).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 279/87

    Anforderungen an eine deutliche Unterscheidung zwischen dem Fehlen der

    Auszug aus BGH, 08.10.1999 - 4 StR 308/99
    Unklar bleibt danach auch, ob das Landgericht von einer fehlenden Unrechtseinsichtigkeit oder Steuerungsfähigkeit ausgeht (vgl. hierzu BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1 und 3; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 20 Rdn. 5).
  • BGH, 21.09.1999 - 4 StR 408/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Strafaussetzung zur

    Auszug aus BGH, 08.10.1999 - 4 StR 308/99
    In Anbetracht der eher im unteren bis mittleren Bereich der Kriminalität liegenden Anlaßtaten hätte es hierzu jedoch besonders sorgfältiger Darlegung bedurft (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8; BGH NStZ 1986, 237; BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 1999 - 4 StR 269199 und vom 21. September 1999 - 4 StR 408/99), zumal die beiden Körperverletzungsdelikte (Tatzeiten: 10. März 1995 und 28. Juni 1997) bereits längere Zeit zurückliegen und der von der Strafkammer angeführte weitere Vorfall vom 29. Mai 1998 wiederum nur geringer zu gewichtende Straftaten der Beleidigung und der Sachbeschädigung betrifft.
  • BGH, 07.12.1999 - 4 StR 485/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Begründung der

    Bei dieser Sachlage fehlt es an der für die Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB grundsätzlich unerläßlichen eindeutigen Zuordnung der Ursachen der Auffälligkeiten in der Person des Angeklagten zu einer der in § 20 StGB beschriebenen Eingangsmerkmale (vgl. BGHSt 42, 385, 387; BGHR StGB § 63 Zustand 19; Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1999 - 4 StR 308/99).
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